Bei einem EU-Neuwagen handelt es sich um einen Neuwagen, der ursprünglich für das Ausland produziert wurde.
Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt als Neuwagen wieder nach Deutschland reimportiert und zum Kauf angeboten. Der Begriff Reimport bedeutet, dass ein in Deutschland produziertes Auto zunächst in ein anderes Land exportiert und danach nach Deutschland wieder importiert wird.
Diese Möglichkeit wird genutzt, um Fahrzeuge preiswert aus anderen EU-Ländern zu kaufen. EU-Neuwagen sind fabrikneue Fahrzeuge und unterscheiden sich qualitativ nicht von Fahrzeugen, welche für den deutschen Markt bestimmt sind.
In erster Linie sind die Preisvorteile bei EU-Neuwagen auf unterschiedliche Steuersätze der EU-Mitgliedsstaaten zurückzuführen.
Wir beziehen EU-Fahrzeuge von verschiedenen Geschäftspartnern. Hierbei handelt es sich um EU-weit tätige Autogroßhändler und Direktimporteure von EU-Neu- und Gebrauchtwagen. Der Einkauf der Fahrzeuge erfolgt über lokale Vertragspartner des Fahrzeugherstellers in den verschiedenen EU-Ländern.
Trotz des hohen Rabatts ist auf Anhieb kein Unterschied zu einem für den deutschen Markt vorgesehenes Fahrzeug zu erkennen. Der größte Unterschied liegt in der Ausstattung. Die Hersteller reagieren auf die Nachfrage-Anforderungen der Zielmärkte, für die der Neuwagen vorgesehen ist. Entsprechend kann die Ausstattung von der deutschen Ausstattung abweichen.
Beispielsweise ist die Sitzheizung in nahezu jeder gehobenen Ausstattungslinie in Deutschland als Standardausstattung enthalten. In südlichen EU-Ländern, zum Beispiel Italien, Spanien ist kaum eine Sitzheizung in der Serienausstattungen zu finden.
Zudem kann es sein, dass Ausstattungsdetails standardmäßig in EU-Neuwagen enthalten sind, die die Hersteller in Deutschland aufgrund der Nachfrage für viel Geld optional anbieten. So können Sie in so einem Fall von einer höherwertigeren Ausstattung im Vergleich zu einem deutschen Neuwagen profitieren.
Fast alle Hersteller produzieren ihre Fahrzeuge für den europäischen Markt im gleichen Werk. Daraus ergeben sich keine Qualitätsunterschiede für Fahrzeuge, die für den deutschen oder einen anderen Markt in der EU produziert werden. Zudem gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben der EU, damit die Fahrzeuge europaweit den gleichen Normen entsprechen.
Sie können mit Ihrem EU-Reimport in eine Vertragswerkstatt oder in eine freie Werkstatt gehen. Wichtig für die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller ist, dass die Wartungsarbeiten gemäß den Herstellervorgaben durchgeführt und dokumentiert werden. In unserer Werkstatt führen wir für Sie gerne die Wartung aller Automarken gemäß den Herstellervorgaben durch.
Autohaus Gärtner GmbH & Co. KG
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